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Freitag, 11. September 2015

Demnach ist ein Beschleunigungsgesetz in der Prüfung, das bei der Zwangsvermietung an Flüchtlinge vor allem auf nicht genutzte Gewerbeimmobilien abziele. Auch Einfamilienhäuser könnten demnach betroffen sein.

Demnach ist ein Beschleunigungsgesetz in der Prüfung, das bei der Zwangsvermietung an Flüchtlinge vor allem auf nicht genutzte Gewerbeimmobilien abziele. Auch Einfamilienhäuser könnten demnach betroffen sein.

FlüchtlingsquartiereBund und Länder erwägen Zwangsvermietung

Es wird immer schwieriger, Flüchtlinge adäquat und auf Dauer unterzubringen. Bund und Länder denken laut eines Fernsehberichts über die Zwangsvermietung leerstehender Immobilien nach. Kritiker sprechen von Enteignung.

© ZBWohnungsleerstand im brandenburgischen Luckenwalde
Bund und Länder prüfen nach Angaben des ARD-Hauptstadtstudios zur Unterbringung von Flüchtlingen eine zeitlich befristete Zwangsvermietung leerstehender Immobilien. Grundlage der Prüfung sei ein Papier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, berichtete das ARD-Hauptstadtstudio am Freitagabend in Berlin.
Demnach ist ein Beschleunigungsgesetz in der Prüfung, das bei der Zwangsvermietung an Flüchtlinge vor allem auf nicht genutzte Gewerbeimmobilien abziele. Auch Einfamilienhäuser könnten demnach betroffen sein. Kai Warnecke vom Haus- und Grundbesitzerverein lehnte „Zwangsmaßnahmen“ ab. Viele der 900 Haus- und Grundvereine böten den Flüchtlingen gemeinsam mit den Kommunen bereits Wohnungen privater Vermieter an.
Mehr zum Thema
„Dieses Engagement wollen wir fortsetzen“, sagte Warnecke derARD. Dem Bericht zufolge gibt es auch Widerstand in der Unionsfraktion. Die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte der Unionsfraktion, Erika Steinbach (CDU), sagte der 

Demnach ist ein Beschleunigungsgesetz in der Prüfung, das bei der Zwangsvermietung an Flüchtlinge vor allem auf nicht genutzte Gewerbeimmobilien abziele. Auch Einfamilienhäuser könnten demnach betroffen sein.

FlüchtlingsquartiereBund und Länder erwägen Zwangsvermietung

Es wird immer schwieriger, Flüchtlinge adäquat und auf Dauer unterzubringen. Bund und Länder denken laut eines Fernsehberichts über die Zwangsvermietung leerstehender Immobilien nach. Kritiker sprechen von Enteignung.

© ZBWohnungsleerstand im brandenburgischen Luckenwalde
Bund und Länder prüfen nach Angaben des ARD-Hauptstadtstudios zur Unterbringung von Flüchtlingen eine zeitlich befristete Zwangsvermietung leerstehender Immobilien. Grundlage der Prüfung sei ein Papier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, berichtete das ARD-Hauptstadtstudio am Freitagabend in Berlin.
Demnach ist ein Beschleunigungsgesetz in der Prüfung, das bei der Zwangsvermietung an Flüchtlinge vor allem auf nicht genutzte Gewerbeimmobilien abziele. Auch Einfamilienhäuser könnten demnach betroffen sein. Kai Warnecke vom Haus- und Grundbesitzerverein lehnte „Zwangsmaßnahmen“ ab. Viele der 900 Haus- und Grundvereine böten den Flüchtlingen gemeinsam mit den Kommunen bereits Wohnungen privater Vermieter an.
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„Dieses Engagement wollen wir fortsetzen“, sagte Warnecke derARD. Dem Bericht zufolge gibt es auch Widerstand in der Unionsfraktion. Die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte der Unionsfraktion, Erika Steinbach (CDU), sagte der ARD: „Das ist eine Enteignung“. Dies würde nur mit einer gesetzlichen Regelung gehen, und sie halte dies für „das verkehrte Signal“.

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