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Montag, 14. September 2015

Wohngemeinschaften WG-Kosten fair aufteilen Ist nach langer Suche endlich ein WG-Zimmer gefunden, beginnt der Streit um die Aufteilung der Mietkosten. Hilfe verspricht ein Online-Rechner.

WohngemeinschaftenWG-Kosten fair aufteilen

Ist nach langer Suche endlich ein WG-Zimmer gefunden, beginnt der Streit um die Aufteilung der Mietkosten. Hilfe verspricht ein Online-Rechner.

© GETTYUnd wer macht nachher den Abwasch?
Das Wintersemester beginnt zwar erst in einigen Wochen, aber ihre ersten schweren Prüfungen haben Studierende schon jetzt zu bewältigen. Denn wer nicht zu jenen glücklichen 25 Prozent gehört, die einen Studienplatz in der Nähe des Heimatortes ergattert haben und ihr Zimmer im Elternhaus womöglich sogar kostenfrei weiter bewohnen können, der muss sich auf dem Wohnungsmarkt einem mitunter harten Wettbewerb stellen.
Vor allem in westdeutschen Großstädten und klassischen Universitätsstädten ist der Wohnraum knapp, so dass sich Studierende mit überschaubaren Budgets weit hinten anstellen müssen, wenn es darum geht, eine Wohnung zu mieten und zu teilen. Und wer eine günstige Bleibe und geeignete Mitbewohner für eine WG gefunden hat, dem stehen die nächsten Herausforderungen ins Haus: Wie wird die Gesamtmiete plus aller Zusatzkosten unter den WG-Mitgliedern gerecht verteilt? Für all diese Prüfungsfragen vor Studienbeginn gibt es Lösungen und Hilfsmittel. Aber der Reihe nach.
Laut Berechnungen der Kultusministerkonferenz beginnen alljährlich eine halbe Million junger Menschen ein Studium – mehr als je zuvor. Das liegt zum einen daran, dass immer mehr Schüler Abitur machen. Zum anderen drängt es zunehmend ausländische Studenten – nämlich 84.000 pro Jahr – an deutsche Unis. Letzteren falle es besonders schwer, ein Zimmer zu finden, heißt es vom Deutschen Studentenwerk (DSW). Vor allem, weil es mehr Studienanfänger gibt als verfügbare Plätze in Studentenwohnheimen, wo ein Zimmer im Schnitt für 218 Euro Miete inklusive Nebenkosten zu haben ist. „Während die Zahl der Studienanfänger seit dem Jahr 2007 bis heute um fünfzig Prozent gestiegen ist, wuchs die Zahl der staatlich geförderten Wohnheimplätze nur um fünf Prozent“, sagt DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde.
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Wer keinen Platz in einem Studentenwohnheim bekommt, der sucht sich die nächstgünstigste Lösung: 29 Prozent aller Studierenden leben in einer Wohngemeinschaft. Im Schnitt geben Studierende laut DSW 298 Euro monatlich für die Miete aus. Wobei die regionalen Unterschiede extrem sind – je nach Wohnraumknappheit.
Wie eine Auswertung des Online-Portals wg-suche.de ergeben hat, müssen Studierende in München derzeit am meisten Miete für ein WG-Zimmer berappen – nämlich 543 Euro monatlich. Dahinter liegen Frankfurt (431 Euro) und Stuttgart (420 Euro). Wer günstiger wohnen will, der muss in Ostdeutschland studieren. Von 75 Orten steht Rothenburg (Oberlausitz) mit einer durchschnittlichen Monatsmiete von 171 Euro je WG-Zimmer am Ende der Liste.
Wer ein WG-Zimmer sucht, der ist bei Online-Portalen wie wg-suche.de oderwg-gesucht.de gut aufgehoben. Sie verschaffen einen ansprechenden Überblick. Auf wg-gesucht.de ist das Angebot am größten, wie eine Stichprobe der F.A.S. ergab: In München hat das Portal 9000 Angebote und damit viermal so viel wie wg-suche.de, in Köln und Frankfurt ungefähr sechsmal so viel. Die freien Zimmer sind allerdings nicht immer wirklich günstig: Ein Zimmer in einer Münchner Villa oder einem luxuriösen Wohnhaus in Frankfurt kann deutlich mehr als 1000 Euro kosten.

Blitzrechner.de will den Studenten „ein wenig unter die Arme greifen“

Wer die Suche erfolgreich hinter sich hat und mit netten Leuten eine neue Bleibe teilen will, der steht vor der nächsten Prüfung: Das eine Zimmer ist klein und hat eine Dachschräge, das andere Zimmer ist großzügig geschnitten und besitzt einen Balkon, der dritte Raum ist ein Zwischending: Wie also berechnen, wer welchen Anteil an der Gesamtmiete zu zahlen hat?
Man könnte untereinander um das beste oder billigste Zimmer knobeln oder Streichhölzer ziehen. Man könnte sich bei einer Kanne Kaffee oder einer Flasche Wein treffen und diskutieren, wer welches Zimmer für welchen Preis beansprucht und bekommt.
Man könnte aber auch schnell auf ein Hilfsmittel zurückgreifen, das im Internet kostenlos verfügbar ist. Blitzrechner.de ist ein Portal, auf dem man ziemlich viel ausrechnen kann: Schuhgrößen, Mehrwertsteuer, die Sandmenge für einen Sandkasten – und eben auch anteilige WG-Kosten. Werden Gesamtmiete, Zimmergröße, anfallende Nebenkosten sowie Zusatzausgaben für Zeitungsabonnements, Internetzugang und Putzhilfen angegeben, errechnet die Plattform den jeweiligen Anteil pro Bewohner. Man wolle den Studenten „ein wenig unter die Arme greifen“, sagt Tim Lilling, Projektleiter bei Blitzrechner. Streit darüber, wer wie viel Heiz-, Strom- und andere Kosten trägt, sollte der Vergangenheit angehören. Ein Manko: Man kann nur drei Zimmer in den Blitzrechner eingeben; er taugt also wenig für Wohngemeinschaften, die sich mehr Räume teilen.
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Der Clou des Blitzrechners ist der „Schöner-Wohnen-Bonus“. Diese freiwillige Pauschale, die bei einem besonders attraktiven Zimmer draufgeschlagen werden kann, beruht auf dem Grundsatz der Fairness: Wer schöner wohnt, soll dafür auch mehr berappen.
Praktisch wirft der Rechner neue Fragen auf. Der Bonus bezieht sich auf ein einziges Zimmer und unterscheidet nicht, inwiefern der Raum werthaltiger sein soll als die anderen: Stuck an der Decke fällt ebenso unter die Schöner-Wohnen-Kategorie wie ein Zehn-Quadratmeter-Balkon gen Süden. Am Ende herrscht also doch wieder Diskussionsbedarf in der WG: Wie hoch soll denn nun der Zusatzbetrag für jenen Mitbewohner ausfallen, der das allerschönste Zimmer bekommt? Die Prüfungen nehmen so schnell kein Ende.

Freitag, 11. September 2015

Demnach ist ein Beschleunigungsgesetz in der Prüfung, das bei der Zwangsvermietung an Flüchtlinge vor allem auf nicht genutzte Gewerbeimmobilien abziele. Auch Einfamilienhäuser könnten demnach betroffen sein.

Demnach ist ein Beschleunigungsgesetz in der Prüfung, das bei der Zwangsvermietung an Flüchtlinge vor allem auf nicht genutzte Gewerbeimmobilien abziele. Auch Einfamilienhäuser könnten demnach betroffen sein.

FlüchtlingsquartiereBund und Länder erwägen Zwangsvermietung

Es wird immer schwieriger, Flüchtlinge adäquat und auf Dauer unterzubringen. Bund und Länder denken laut eines Fernsehberichts über die Zwangsvermietung leerstehender Immobilien nach. Kritiker sprechen von Enteignung.

© ZBWohnungsleerstand im brandenburgischen Luckenwalde
Bund und Länder prüfen nach Angaben des ARD-Hauptstadtstudios zur Unterbringung von Flüchtlingen eine zeitlich befristete Zwangsvermietung leerstehender Immobilien. Grundlage der Prüfung sei ein Papier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, berichtete das ARD-Hauptstadtstudio am Freitagabend in Berlin.
Demnach ist ein Beschleunigungsgesetz in der Prüfung, das bei der Zwangsvermietung an Flüchtlinge vor allem auf nicht genutzte Gewerbeimmobilien abziele. Auch Einfamilienhäuser könnten demnach betroffen sein. Kai Warnecke vom Haus- und Grundbesitzerverein lehnte „Zwangsmaßnahmen“ ab. Viele der 900 Haus- und Grundvereine böten den Flüchtlingen gemeinsam mit den Kommunen bereits Wohnungen privater Vermieter an.
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„Dieses Engagement wollen wir fortsetzen“, sagte Warnecke derARD. Dem Bericht zufolge gibt es auch Widerstand in der Unionsfraktion. Die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte der Unionsfraktion, Erika Steinbach (CDU), sagte der 

Demnach ist ein Beschleunigungsgesetz in der Prüfung, das bei der Zwangsvermietung an Flüchtlinge vor allem auf nicht genutzte Gewerbeimmobilien abziele. Auch Einfamilienhäuser könnten demnach betroffen sein.

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Es wird immer schwieriger, Flüchtlinge adäquat und auf Dauer unterzubringen. Bund und Länder denken laut eines Fernsehberichts über die Zwangsvermietung leerstehender Immobilien nach. Kritiker sprechen von Enteignung.

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Bund und Länder prüfen nach Angaben des ARD-Hauptstadtstudios zur Unterbringung von Flüchtlingen eine zeitlich befristete Zwangsvermietung leerstehender Immobilien. Grundlage der Prüfung sei ein Papier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, berichtete das ARD-Hauptstadtstudio am Freitagabend in Berlin.
Demnach ist ein Beschleunigungsgesetz in der Prüfung, das bei der Zwangsvermietung an Flüchtlinge vor allem auf nicht genutzte Gewerbeimmobilien abziele. Auch Einfamilienhäuser könnten demnach betroffen sein. Kai Warnecke vom Haus- und Grundbesitzerverein lehnte „Zwangsmaßnahmen“ ab. Viele der 900 Haus- und Grundvereine böten den Flüchtlingen gemeinsam mit den Kommunen bereits Wohnungen privater Vermieter an.
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„Dieses Engagement wollen wir fortsetzen“, sagte Warnecke derARD. Dem Bericht zufolge gibt es auch Widerstand in der Unionsfraktion. Die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte der Unionsfraktion, Erika Steinbach (CDU), sagte der ARD: „Das ist eine Enteignung“. Dies würde nur mit einer gesetzlichen Regelung gehen, und sie halte dies für „das verkehrte Signal“.